Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Stautipps / Saisonabschluss für Biker
15.11.2023 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, ob auf Shopping-Tour oder Urlaubsreise in den Winterferien: In der Vorweihnachtszeit und um die Feiertage ist auf den Straßen einiges los. Auch außerhalb der Saison sind Staus leider ein fester Bestandteil im Leben eines jeden Autofahrers. Umso wichtiger, dass du dich auf solche Situationen vorbereitest. Damit du nicht die Geduld verlierst, wenn gar nichts mehr geht, haben wir in diesem Monat Fahrtipps zu Stauvermeidung und -vorbereitung für dich zusammengestellt. Während das Verkehrsaufkommen zum Jahresende ansteigt, verschwinden Motorradfahrer langsam von den Straßen. Bei fallenden Temperaturen und schwindendem Tageslicht heißt es für Biker schweren Herzens vorübergehend Abschied nehmen. Welche Vorkehrungen unerlässlich sind, damit deine Maschine die Winterpause unbeschadet übersteht, erfährst du in unseren "Biker-News". Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht dir {signatur}
Mehr erfahren >Drive Hacks für den Herbst
15.10.2023 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, die Tage werden kürzer, das Laub fällt von den Bäumen und Kürbisse zieren die Supermarktregale – der Herbst ist da! Auch im Straßenverkehr kennt die goldene Jahreszeit ihre ganz eigenen Gesetzmäßigkeiten. Damit du am Steuer und im Sattel sämtliche saisonale Herausforderungen meisterst, haben wir für dich in diesem Monat jede Menge herbstliche Drive Hacks im Gepäck. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht dir {signatur}
Mehr erfahren >Auto-Kindersitze: Vorsicht vor diesen Fehlern
15.09.2023 | FAHRSCHUL-WISSENIn Deutschland ist der Transport von Kindern bis zwölf Jahren im Auto nur mit einem geeigneten Kindersitz erlaubt. Dennoch vernachlässigen noch immer viele Eltern und Erziehungsberechtigte die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen. Rund die Hälfte aller Kinder unter zwölf Jahren sind im Auto nur unzureichend oder sogar falsch gesichert. Das hat eine Studie der Unfallforschung der Versicherten (UDV) ergeben. Fast die Hälfte der befragten Autofahrer sind über die Sicherheit von Kindern im Auto nicht ausreichend informiert. Für #userInhaber# von der #userName# ist das Thema eine Herzensangelegenheit: „Kinder sind besonders schutzbedürftig und verdienen unsere volle Aufmerksamkeit – nicht nur als Verkehrsteilnehmende auf der Straße, sondern gerade auch als Mitfahrer im Auto! Leider wird aber eben dieser Aspekt noch zu oft unterschätzt.“ Zu unterscheiden sind zunächst die korrekte Montage des Kindersitzes und die eigentliche Sicherung der jungen Passagiere. Insbesondere die richtige Gurtführung ist dabei alles andere als ein Kinderspiel, bestätigt auch #userInhaber#: „Die Probleme beginnen schon beim Einbau, häufig kommt es hier zur Verwechslung von Becken- und Schultergurt. Beim Anschnallen ist der gängigste Fehler dann, den Gurt nicht straff genug zu ziehen. Unnötig komplizierte Gebrauchsanleitungen und nur schwer nachvollziehbare Schaubilder machen es dem Verbraucher leider nicht leichter.“ #userInhaber# rät dazu, schon beim Kauf eine ausführliche und fachmännische Einweisung in den Einbau und Gebrauch von Kindersitzen in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus sollten Eltern und Erziehungsberechtigte vor jeder Fahrt sorgfältig kontrollieren, dass Säuglinge und Kleinkinder angemessen gesichert sind. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Kleine und große Beifahrer
15.09.2023 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, egal, ob auf zwei oder vier Rädern: Als Fahrer trägst du gegenüber deinen Passagieren die Verantwortung! In diesem Monat dreht sich bei uns deshalb alles um kleine und größere Beifahrer. Selbst wenn du noch keine eigenen Kinder hast, auch deine jüngeren Geschwister, Neffen und Nichten sind wertvolle Beifahrer. Dabei steht die Sicherheit der jungen Mitfahrer an erster Stelle. Auch für größere Beifahrer auf dem Motorrad haben wir dir ein paar Tipps zum sicheren Fahren in unseren “Biker-News” zusammengestellt. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht dir und deinen Mitfahrern Dein Team der Fahrschule TIME TO DRIVE
Mehr erfahren >Unfallflucht: (K)ein Bagatelldelikt!?
15.05.2023 | FAHRSCHUL-WISSENEtwa jeder vierte Unfallbeteiligte in Deutschland entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Nicht alle handeln dabei vorsätzlich. Strafrechtliche Konsequenzen drohen ihnen trotzdem. Unfallflucht zählt zu den häufigsten Verkehrsdelikten auf deutschen Straßen. Rund eine halbe Million Fahrer machen sich hierzulande Jahr für Jahr strafbar, indem sie sich nach einer Kollision unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dabei werden viele unwissentlich zu Verkehrssündern: Insbesondere bei Bagatellschäden sind sich Unfallverursacher der Rechtslage nicht bewusst. Doch diese könnte sich in Zukunft ändern: In jüngster Zeit wurden Pläne des Justizministers Marco Buschmann (FDP) bekannt, wonach der Tatbestand der Fahrerflucht möglicherweise gelockert werden soll. Demnach soll das unerlaubte Entfernen vom Unfallort in Fällen ohne Personenschaden von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Deutsche Richterbund (DRB) äußerten sich skeptisch zu dem Reformvorschlag. Laut einem Sprecher des Justizministeriums befinden sich die Überlegungen zurzeit noch in einem frühen Stadium, bis auf weiteres gilt für sämtliche Verkehrsunfälle die bestehende Gesetzeslage. Um deren Tücken weiß #userInhaber# von der #userName#: „Bei geringen oder gar nicht erkennbaren Schäden sind sich viele Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, wie sie sich als Verursacher korrekt verhalten müssen.“ Dabei obliegt die ordnungsgemäße Abwicklung eines Unfalls vollständig der Verantwortung des Verursachers. „Leider erliegen noch immer viele Fahrer dem Irrglauben, dass es ausreicht, einen Zettel mit den eigenen Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen,“ so #userInhaber#. „Ist der Geschädigte an der Unfallstelle nicht anzutreffen, muss aber unabhängig des entstandenen Schadens zuallererst die Polizei informiert werden. Erst dann ist es erlaubt, den Unfallort zu verlassen.“ Auch, wer sich nur kurzzeitig von der Unfallstelle entfernt, ohne vorher Meldung zu machen, macht sich der Fahrerflucht schuldig und riskiert schwerwiegende Konsequenzen. „Ein angezeigter Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit, die Folgen sind eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld“, weiß #userInhaber#. „Fahrerflucht konstituiert hingegen laut §142 StGB eine Straftat und wird entsprechend geahndet.“ Bei Verurteilung drohen mehrmonatige Fahrverbote, Führerscheinentzug und je nach Schwere des Schadens bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen kann auch die Versicherung Regressforderungen in Höhe von bis zu 5000 Euro geltend machen. Unwissenheit oder Schock wirken sich indes nicht strafmildernd aus. #userInhaber# appelliert deshalb, als Unfallverursacher einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht leichtfertig von der Unfallstelle zu entfernen: „Die Entscheidung, ob der entstandene Schaden eine Meldung rechtfertig, liegt nicht im Ermessen des Verursachers. Wenn der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht auffindbar ist, informieren Sie in jedem Fall die Polizei. Selbst wenn der Geschädigte Sie zur Weiterfahrt auffordert, tauschen Sie sicherheitshalber Personalien aus.“ Gibt es vor Ort keine unmittelbare Möglichkeit, den Unfall polizeilich zu melden, sind Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Zeit abzuwarten, um der Mitteilungspflicht nachzukommen und den Geschädigten zu informieren. Als Richtwert gilt abhängig von den äußeren Umständen eine Zeitspanne zwischen 30 und 60 Minuten. Taucht der Fahrzeughalter in dieser Zeit nicht auf, führt der anschließende Gang dann ohne Umwege zur nächstgelegenen Polizeidienststelle. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
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